§ 7 Jugendschutz
(1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein,
die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.
(2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben
bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen
zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in
Empfang nehmen.
(3) Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, weisen wir den mit der Lieferung
beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht
haben, und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.
(4) Soweit wir über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hinausgehend in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausweisen, dass Sie für
den Kauf der Ware das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, gelten vorstehende Absätze 1-3 mit der Maßgabe, dass anstelle des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters Volljährigkeit vorliegen muss.
Letzte Aktualisierung: 22.10.2024